Kreisverkehr
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Kreisverkehre waren in Deutschland in der Nachkriegszeit gang und gäbe. Mit der Verkehrsrechts-Reform von 1969 wurde das Verkehrszeichen Kreisverkehr jedoch aus der StVO entfernt. Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in lichtsignalgerechte Kreuzungen umgebaut.

In anderen europäischen Ländern (Frankreich, England Spanien) wurden Kreisverkehre dagegen weiterhin gebaut. Erst mit der Änderung der Vorfahrtregelung im Kreisverkehr im Februar 2001 erlebten Kreisverkehre auch in Deutschland eine Wiederkehr.
War vorher der in den Kreisverkehr Einfahrende vorfahrtberechtigt, hat nun der im Kreisverkehr befindliche Fahrer die Vorfahrt. Diese Änderung bewirkt einen höheren Verkehrsfluss, der Kreisverkehre verkehrsplanerisch erst interessant macht.

In Deutschland wurde mit Änderung der StVO vom 11.12.2000 der § 9a neu in die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das Kreisverkehrsschild definiert.
Als Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Verkehrsknoten gilt die größere Verkehrssicherheit. Diese wird vor allem durch die niedrige Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge erzielt, aber auch durch die bessere Übersichtlichkeit. Gleichzeitig kann dabei der Verkehrsfluss gesteigert werden. Die Durchlassgeschwindigkeit ist oft höher als bei einer vorfahrts- oder signalgesteuerten Kreuzung, da der Verkehr flüssiger laufen kann.

Weitere Vorteile sind eine überschaubarere Verkehrslage, bessere Wirtschaftlichkeit durch die verteilende Wirkung und weniger Abgase und Lärm. Hinzu kommen geringere Wartungskosten gegenüber einer ampelgesteuerten Kreuzung.

Kleine Kreisverkehre haben einen Durchmesser von 25 bis 40 m. Die Mittelinsel ist in der Regel nicht überfahrbar ausgeführt. Kleinere Kreisverkehre können eine überfahrbare, abgesetzte innere Spur haben, um großen Fahrzeugen mit großen Wendekreisen ein Befahren zu ermöglichen. Kleine Kreisverkehre werden vor allem in Randbereichen von Orten eingesetzt.
Das Merkblatt für kleine Kreisverkehrsplätze (KVP) der FGSV unterscheidet diese hinsichtlich ihrer Größe, ob ein KVP innerhalb oder außerhalb bebauter Gebiete liegt. Demnach soll der Außendurchmesser des KVP innerhalb bebauter Gebiete zwischen 26 und 35 Metern und außerhalb bebauter Gebiete zwischen 35 und 45 Metern liegen.

In Deutschland und der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht, in Österreich beim Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben. Generell wird nach rechts, also entgegen dem Uhrzeigersinn, eingefahren.

In Deutschland erhält der einfahrende Verkehr grundsätzlich die Tafel Vorrang geben. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dadurch der Verkehr im Kreis ohne zusätzliche Tafeln Vorfahrt hat.

 

So könnte ein Kreisverkehr am "Dürrbachplatz" in Stuttgart-Hedelfingen aussehen:

Fußgängerübergang "Ährenweg": Den Bushaltestellen gegenüberliegend (mit roten Pfeilen). Kurze Wege für die Bus-
Umsteiger und für die Schüler (Beitrag für einen sicheren Schulweg von/in Richtung Steinenbergschule).

 

 

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